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Die Kantone
Seit der gründung des kantons Jura 1978 besteht die Schweiz aus 23 kantonen, von denen drei - nämlich Unterwalden, Appenzell und Basel - geschichtlich bedingt in je zwei halbkantone geteilt sind. Die kantone – häufig auch stände genannt – sind die ursprünglichen staaten, die sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen und ihm einen teil ihrer souveränität abgetreten haben.

Jeder kanton und jeder halbkanton hat eine eigene verfassung, ein eigenes parlament, eine eigene regierung und eigene gerichte. Die grösse der kantonsparlamente variiert zwischen 58 und 200 sitzen, jene der kantonsregierungen zwischen 5, 7 und 9 personen.

Die direkt-demokratische form der landsgemeinde existiert nur noch in Appenzell Innerrhoden und Glarus. In allen andern kantonen entscheidet das volk ausschliesslich an den urnen.

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